Flugplatzordnung der MFG Löffingen e.V.   

 

 

Hinweis! Das Wildfliegen auf unserem Modellflugplatz für nicht Mitglieder

mit Drohnen unter u. über 250 g und anderen Flugmodellen ist nicht erlaubt,

auch wenn diese einen Kenntnisnachweis und eine gültige Versicherung

haben. Das anfliegen und überfliegen von außerhalb unseres Modellflugplatzes

mit Drohnen Unter u. Über 250 g ist untersagt.

Wir die Modellfluggruppe Löffingen e.V. distanzieren uns von diesen

Wildfliegern und anderen Vorkommnissen in unserer Abwesenheit auf

unserem Platz.

 

1. Jeder Modellpilot hat sich so zu verhalten, dass die öffentliche

Sicherheit und Ordnung, insbesondere andere Personen und

Sachen sowie die Ordnung des Modellflugbetriebes nicht gefährdet  werden.

Das An und Überfliegen von Personen und Tieren ist untersagt.

 

2. Allgemeine Verhaltensregeln

a. Jeder Pilot hat seinen gültigen Versicherungsnachweis u. Kenntnisnachweis, beim Betrieb von Verbrennungsmotoren die notwendigen

Lärmpässe mit zuführen und auf Verlangen der Polizei, Angehörigen der Luftaufsichtsbehörden sowie

Vorstandsmitgliedern oder dem Flugleiter vorzulegen.

b. Das Steuern von Flugmodellen unter Alkohol und Drogeneinfluss ist untersagt.

c. Gemäß den Ausweichregeln im Flugverkehr haben Flugmodelle allen anderen Teilnehmern am Luftverkehr auszuweichen.

d. Der Flugbetrieb darf nur in Anwesenheit einer Person durchgeführt werden, die erfolgreich an einer Unterweisung in

lebensrettenden Sofortmaßnahmen oder an einer Ausbildung in Erster Hilfe teilgenommen hat. Es muss eine Erste-Hilfe

Ausrüstung zur Verfügung stehen, die zumindest der für das Mitführen in PKW vor geschriebenen  Ausrüstung entspricht.

 

3. Flugleiter

a. Bei Anwesenheit von einem oder mehreren betriebsbereiten Modell/en ist auf dem Platz ein Flugleiter zu benennen. Der

Flugleiter hat den Flugbetrieb zu überwachen und muss erforderlichenfalls ordnend eingreifen. Verstöße gegen die

Flugplatzordnung kann der Flugleiter mit einem Flugverbot oder Platzverweis ahnden und teilt dieses dem Vorstand mit.

b. Während der Flugleitertätigkeit darf er selbst kein Flugmodell steuern. Will der Flugleiter selbst ein Modell steuern, muss

er die Flugleitung vorab einer anderen Person übertragen. Die Flugleitertätigkeit ist mit Anfangs und Endzeit im

Flugleitertagebericht einzutragen.

c. Der Flugleiter muss über 18 Jahre alt sein und die Bestimmungen der Aufstiegsgenehmigung und diese Flugplatzordnung

kennen und im Besitz der "Bescheinigung zum Nachweis der Kenntnisse zum Betrieb von Flugmodellen" gemäß § 21a 

Abs. 4 Satz 3 Nr. 3 der Luftverkehrs-Ordnung sein.

                                                                                                             

4. Flugleitertagesbericht

a. Auch bei Flugbetrieb ist der Flugleitertagesbericht  von den Piloten auszufüllen. Der Bericht muss auf jeden Fall das

Datum, die Namen der Piloten und die Zeiträume enthalten, in denen die Piloten am Flugbetrieb teilgenommen haben.

Der Pilot welcher zuerst am Platz war wird in der Regel bei Zunehmenden Betrieb die Flugleitung übernehmen.

b. Besondere Vorkommnisse wie Außenlandungen oder Abstürze sind in den Flugleitertagesbericht einzutragen.

c. Bei allen Vorkommnissen mit Personen, Sach und/oder Flurschäden sind Uhrzeit, Schaden, Verursacher schriftlich

festzuhalten, ggf. Polizei und/ oder die Rettung zurufen. Telefon Nr. 112  Der Vorstand ist zu verständigen.

 

5. Flugbetriebszeiten für Modelle mit Verbrennungsmotoren

Von Dienstag bis Samstag      .  10 Uhr-12 Uhr und 14,30 Uhr-19,30 Uhr

an drei Sonntagen im Monat       10 Uhr-12 Uhr und 14,30 Uhr-19,30 Uhr

 

Für Flugmodelle mit Elektromotoren oder ohne Antrieb gelten die Flugzeiten nicht.

 

6. Flugraum

a. Jeder Modellpilot  hat den vorgegebenen Flugraum einzuhalten. Der

Lageplan des Flugraumes ist gut sichtbar aufgehängt. Ein Windsack ist aufzuhängen.

 

7. Zugelassene Flugmodelle

a. Der Flugplatz ist für Segel,-Elektro und Verbrenner-Flugmodelle mit einem Maximalgewicht von 20 kg zugelassen.

Pulsoantriebe sind untersagt. Modelle über 250 g unterliegen der Kennzeichnungspflicht.

Das fliegen mit Drohnen unter und über 250 g ist nur für Mitglieder der Modellfluggruppe Löffingen e.V.

inerhalb des Flugraums und in anwesenheit eines Flugleiters erlaubt.

b. Die Modelle dürfen nur mit Fernsteuerungen betrieben werden, die den Vorschriften der Bundes-Netz Agentur entsprechen.

c. Die Modelle müssen in technisch einwandfreiem Zustand sein. Der Flugleiter ist berechtigt mangelhafte Modelle vom

Flugbetrieb auszuschließen.

 

8. Vorbereitungsraum

a. Beim Starten von Verbrennungsmotoren im Vorbereitungsraum ist darauf zu achten, dass sich keine Personen vor und

neben dem Propellerkreis befinden. Das Modell wird von einer zweiten Person gehalten.

b. Den Propellerstrahl nach hinten so ausrichten dass keine Modelle beschädigt oder Personen durch Abgase belästigt werden.

 

9. Zuschauer

Zuschauern ist das Betreten der Start- und Landebahn während des Flugbetriebes untersagt.

Gerne können die Zuschauer auf den Bänken am Tisch platznehmen.

 

10. Start und Landebahn

a. Der Bereich der Start und Landebahn darf nur zum Starten und Landen sowie ggf. zum Entfernen gelandeter Modelle betreten

werden.

b. Die am Flugbetrieb teilnehmenden Piloten haben sich in einer Gruppe zusammen zu finden um sich abstimmen zu können.

Start und Landung sowie tiefe Überflüge werden mit," von links" oder" von rechts" angesagt.

 

c. Zeitgleich dürfen nicht mehr als 2 Motormodelle mit Verbrennungsmotor am Flugbetrieb teilnehmen, Ausnahmen hiervon

bedürfen der Zustimmung des Flugleiters.

d. Kein Vereinsmitglied hat ein Anrecht darauf alleine zu fliegen. Sollte es aus Sicht des Piloten erforderlich sein alleine zu fliegen,

ist das im Vorfeld mit dem Flugleiter und/oder den Piloten abzusprechen.( Erstflug des Modells)

 

11. Fahrzeuge

Das Befahren mit Fahrzeugen des Modellflugplatzes im oberen Bereich  Ist untersagt.

Fahrzeuge dürfen nur im als Parkplatz vorgesehenen Teil des Flurstückes Nr. 1395 abgestellt werden.

 

12. Gastflieger

Vereinsfremde Piloten dürfen das Fluggelände nur nach Absprache mit dem Flugleiter betreten und am Flugbetrieb teilnehmen,

wenn sie das Formular für eine Tagesmitgliedschaft ausgefüllt haben und dem Flugleiter das Vorhandensein einer gültigen

Haftpflichtversicherung belegen können. Die Tagesmitgliedschaft kostet 3,-€ Der Betrag ist an den Flugleiter zu entrichten und

wird eingetragen.

 

13. Sauberkeit des Fluggeländes

Jeder Nutzer hat seine Abfälle selbst zu Hause zu Entsorgen.

 Alle sind für die Sauberkeit auf dem Fluggelände mitverantwortlich.

 

14. Aufstiegsgenehmigung

Es gelten zuerst die Bedingungen und Auflagen der Aufstiegsgenehmigung Az. 24/52/5112, geändert am 14.02.1984.

Ein vorsätzlicher Verstoß gegen diese Flugplatzordnung stellt den Sachverhalt des vereinsschädigenden Verhaltens

gemäß der Satzung der MFG Löffingen e.V. dar.

 

 

Löffingen den 04.10.2023

 

Der Vorstand